Strafverteidiger Thomas Skapczyk zu Gast beim RUN Podcast
Seit über 33 Jahren geht Thomas Skapczyk dem Anwaltsberuf nach. Mittlerweile gehört seine Kanzlei Skapczyk & Kollegen zu den renommiertesten und erfolgreichsten der Region. Auch wenn sich Mandanten seiner Kanzlei zu Fällen vom Erbrecht bis hin zum Familienrecht beraten lassen können, schlägt das Herz von Thomas Skapczyk für das Strafrecht. „Andere Fälle fasse ich nicht an“, schmunzelt er. In der aktuellen Folge des RUN Podcast taucht der erfahrene Strafverteidiger mit Podcast-Host Alban Imeri in die Welt des Rechts ein. Wie läuft so ein Gerichtstermin wirklich ab? Warum haben auch mutmaßliche Mörder eine angemessene Verteidigung verdient? Und warum trägt vor allem Social Media dazu bei, dass die Allgemeinheit ein eher verdrehtes Bild von „Recht“ hat?
TV vs. Reality
Thomas erinnert sich noch gut an die Beginne seiner Karriere. „Da stand ich mit meinem schlecht sitzenden Anzug“, beschreibt er seine ersten Pflichtmandate. Das sind genau die Fälle, die man aus Serien und Filmen kennt: Aussichtslose und eigentlich bereits verlorene Fälle, die jungen Anwälten keinerlei Spielraum lassen. In Wahrheit haben Pflichtverteidigungen aber nichts mit der Schwere oder Komplexität des Falles zu tun. Bei einer Verhaftung oder wenn eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr im Raum steht, so muss einem Angeklagten sofort ein Pflichtverteidiger zugeordnet werden. Dass derartige Fälle meistens bei jungen Anwälten landen, hat eher damit zu tun, dass man diese Erfahrungen sammeln lassen möchte.
Lässt schweigen schuldig wirken?
In der Regel beginnen Gerichtstermine morgens um 9 Uhr. Wenn die Anwesenheit aller Beteiligten geprüft wurde, liest der Staatsanwalt die Anklage vor und gibt der angeklagten Person die Möglichkeit Angaben zur Sache zu machen oder zu schweigen. Für Thomas gilt: Seine Mandanten schweigen und überlassen ihm das Reden, bevor sie sich womöglich „um Kopf und Kragen reden“, so der Strafverteidiger. Die Rückfrage, ob das generelle Schweigen vor Gericht jemanden schuldig wirken lässt, hält Thomas für einen Mythos. „Man muss weder einen guten Eindruck hinterlassen, noch muss man mit der Polizei kooperieren“. Das Recht auf Schweigen sei eines der zentralen Rechte vor Gericht und gebe jedem die Möglichkeit, sich auf eine neutrale Position zu stellen. Rechtlich gesehen gibt es hier also keinen Nachteil. Grundsätzlich gilt: Nicht der Beschuldigte muss seine Unschuld, sondern die Strafverfolgungsbehörde seine Schuld beweisen.
Schlechtes Gewissen?
Als Strafrechtsverteidiger hat Thomas schon viele verschiedene Fälle mit unterschiedlicher Schwere erlebt. Auch Mord. Ob er also schon mal ein schlechtes Gewissen hatte, wenn er einen mutmaßlichen Mörder verteidigt, verneint er sofort. „Wenn ich jemals bei einer Verteidigung ein schlechtes Gewissen hätte, dann hätte ich meinen Beruf verfehlt“, so Skapczyk. Grundsätzlich sei es auch völlig irrelevant ob jemand schuldig sei oder nicht. „Ob Eierdieb oder Mörder – im Strafrecht hat jeder die gleiche Behandlung verdient“, betont er. Deshalb sei es immer wichtig die Rechtsberatung ohne Ansehen der Person durchzuführen und den Mandanten trotz womöglicher persönlicher Vorurteile rechtmäßig zu beraten.
Haben wir ein verdrehtes Rechtsverständnis?
Körperverletzung, Sexualstraftaten oder Mord – Wenn derartige Fälle öffentlich verhandelt werden, führt das häufig zu vielen kontroversen Diskussionen auf sozialen Medien. Häufig kann die Gesellschaft Urteile nicht nachvollziehen und fordert härtere Strafen. Haben wir also ein verdrehtes Rechtsverständnis? Für den erfahrenen Anwalt Thomas liegt das an den Moralvorstellungen, die jeder Mensch mit sich trägt. Es sei gut und wichtig, dass Menschen diesen Gefühlen nachgehen und häufig könne man die (übertriebene) Reaktion auch als Anwalt nachvollziehen. Vor allem führe es aber häufig dazu, dass man viel zu harte Strafen fordert.